1. Spielrechte, Spielberechtigung, Wechsel der Spielrechte, Verlängerung des Vertrages

1.1   Der Spielberechtige (= Spieler oder Spielerin) erwirbt nach Vertragsschluss das Recht, die Golfanlagen der Golf Park Franken GmbH gemäß des erworbenen Spielrechts unter Beachtung der jeweils gültigen Haus-, Platz- und Spielordnungen zu nutzen.

1.2   Die Spielberechtigungen können von natürlichen Personen erworben und nur vom Spielberechtigten selbst ausgeübt werden. Sie sind nicht übertragbar und erlöschen ersatzlos mit der Kündigung oder dem Tod.

1.4   Den Anspruch auf die vergünstigte Spielgebühr als Zweitmitglied erhalten Personen, die gleichzeitig in mindestens einem weiteren anerkannten und real existierenden Golfclub mit regulärem Spielbetrieb eine aktive Vollmitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht im Sinne der AMR (Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien) des DGV besitzen und dort ihr Stammblatt führen lassen.

Der Nachweis über das aktive Spielrecht und die bezahlte Gebühr im Zweitclub ist obligatorisch und jährlich mindestens einmal jährlich auf Anforderung vorzulegen. Stellt sich heraus, dass die gewährten vergünstigten Spielgebühren durch falsche Angaben oder im Fall nicht erbrachter Gebührennachweise des Erstclubs zu Unrecht gewährt wurden, ist der Spielberechtigte verpflichtet, den sich ergebenden Differenzbetrag zu einer vollen Spielberechtigung mit 12 Monaten Laufzeit nachzuzahlen. In schwerwiegenden Fällen entsteht der Golf Park Franken GmbH ein Recht, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die volle Spielgebühr für eine 12-Monats-Spielberechtigung bis zum Ende der Festlaufzeit kann als Schadenersatz gefordert werden. Beiden Vertragspartnern steht es frei, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen und zu beanspruchen.

1.5   Spielberechtigungen für Kinder und Jugendliche, Studenten und Azubis gelten zu den jeweiligen festgesetzten Gebühren bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Der Ausbildungsstatus von Studenten und Azubis ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn eines jeden Jahres unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Bei einem Verstoß gelten die Bedingungen für Zweitmitgliedschaften analog.

1.6 Beim Übertritt von Schüler, Studenten und Auszubildene in eine Vollmitgliedschaft besteht die Möglichkeit zu einer Berufseinsteigermitgliedschaft mit vergünstigtem Jahresbeitrag. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

2. Gebührenfälligkeit, Erhöhung der Spielgebühren, Einschränkung des Spielrechts, fristlose Kündigung

2.1   Die Jahresspielgebühr ist jeweils zum Beginn des Vertragsjahres fällig und kann monatlich oder in einer Summe bezahlt werden. Bei Zahlung einer Jahresrate können Rabatte auf die Monatsrate  gewährt werden, die bei Kündigung vor Ende des Jahres nachzuzahlen sind.  Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zwingende Voraussetzung. Die Beträge werden zum Eintrittsdatum und dann zum 01. eines Monats oder 01. des Vertragsjahres, jeweils im Voraus fällig.

2.3 Die Golf Park Franken GmbH kann die Jahresspielgebühr mit Wirkung zum 01. Januar des Folgejahres ohne besondere Ankündigung anpassen, wenn die Erhöhung nicht mehr als 2% -Punkte über der Veränderung der Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) des Jahres der letzten Anpassung der Spielgebühren liegt. Eine größere Erhöhung muss mindestens bis zum 31.08. des Vorjahres angekündigt werden, da der Spielberechtigte in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat, welches binnen vier Wochen nach der Ankündigung auszuüben ist.

2.4 Die Ausübung des Spielrechts ist automatisch eingeschränkt, wenn die Golfanlagen wetterbedingt, wegen Beschädigung, aufgrund von Reparatur- oder Pflegemaßnahmen, während eines Wettspiels oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht oder nur teilweise bespielbar sind. Ein Anspruch des Spielberechtigten auf Reduzierung oder Erstattung der Spielgebühren entsteht dadurch nicht.

3. Laufzeit, Kündigung, Persönliche Spielverhinderung:

3.1   Laufzeit

Für Verträge, die ab 01.03.2022 abgeschlossen sind gilt Folgendes:

Die Spielberechtigung gilt immer vom ersten Tag des Monats, der auf die Unterzeichnung des Vertrages folgt bzw. ab dem im Vertrag bezeichneten Datum und endet mit der Kündigung zum Ablauf der Kündigungsfrist. Nach Ablauf der im Vertrag bezeichneten Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Dauer.

Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt Folgendes:

Die Spielberechtigung gilt immer bis zum 31.12 eines Jahres und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner bis spätestens zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende kündigt.

3.2. Die Golf Park Franken GmbH kann die Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung oder Spielordnungen, mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlagen, wiederholter grober Störung des Spielbetriebs oder wiederholter Missachtung von Anweisungen des Personals der Golf Park Franken GmbH. Ein wiederholter Verstoß liegt vor, wenn der Spielberechtigte einmal schriftlich abgemahnt wurde und er sodann eine neue Verletzungshandlung begeht.

Handlungen oder öffentliche Aussagen gegen die Golf Park Franken GmbH, den Golf Club Erlangen e.V. oder eines ihrer Organe, (z.B. Vorstand, Platz-Marshal oder Turnierleitung) welche geeignet sind, das Ansehen oder den Geschäftserfolg der Golf Park Franken GmbH zu schädigen, können ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung durch die Golf Park Franken GmbH führen.

Hat der Spieler Anlass für eine fristlose Kündigung durch die Golf Park Franken GmbH gegeben, so hat er keinen Anspruch gegen die Golf Park Franken GmbH auf Rückzahlung geleisteter Entgelte und Gebühren.

3.3 Bei lang andauernden Erkrankungen (mehr als 3 Monate), welche die Wahrnehmung des Spielrechts unmöglich machen oder bei Bezug von Arbeitslosengeld für mehr als 10 aufeinander folgende Monate pro Jahr kann gegen schriftlichen Nachweis für das Folgejahr eine Gutschrift von 20 % bis zu 30% der bezahlten Spielgebühr beantragt werden. Gutschriften erfolgen in jedem Fall auf dem Kulanzweg, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Entfällt der Grund für gewährte Gutschriften, ist dies der Golf Park Franken GmbH sofort mitzuteilen. Bei Unterlassung oder bewusster Täuschung ist die Golf Park Franken GmbH berechtigt, Differenzen zu den normalen Spielgebühren für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren nachzufordern.

4. Haftung

Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Spielberechtigten. Die Golf Park Franken GmbH haftet für keinerlei Schäden, die dem Spielberechtigten, seinen Angehörigen oder sonstigen Personen in seiner Begleitung durch das Betreten der Golfanlagen entstehen. Auch im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Golf Park Franken GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

5. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig, Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Änderungen der Haus-, Platz- und Spielordnungen werden durch Aushang oder Auslage im Sekretariat oder Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht. Sie gelten ab dann als verbindlich und vereinbart. Das gilt auch für sonstige Ankündigungen. Die Golf Park Franken GmbH kann die Haus-, Platz- und Spielordnungen jederzeit ergänzen oder ändern.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden ebenfalls in den Sekretariaten ausgelegt sowie im Internet (www.gc-erlangen.de) veröffentlicht und sind damit allen Spielberechtigten zugänglich. Insofern besteht für diese eine Informationspflicht. Sollten Einzelregelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dar übrigen Regelungen nicht berührt. Die ungültige Regelung ist durch eine wirtschaftlich entsprechende und rechtlich zulässige Vereinbarung zu ersetzen.

Golf Park Franken GmbH

Orchideenstraße 9

90542 Eckental

Fon: +49 9126 5004 ½info@gc-erlangen.de

Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 8508
Geschäftsführer: Oliver Penning
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE229233880