HAUSORDNUNG DER GOLF SPORT FRANKEN GMBH

GOLFANLAGE
Wir wünschen Ihnen erfolgreiche und erholsame Stunden auf unserer Golfanlage. Um einen möglichst
reibungslosen Ablauf zu erreichen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

Präambel:
Eigentümerin der Golfanlage mit allen Nebenanlagen Am Schleinhof 1, 91077 Kleinsendelbach und
Orchideenstr. 18, 90542 Eckental, ist die Golf Park Franken GmbH. Die Golf Park Franken GmbH
übt das Hausrecht aus und ist Vertragspartnerin in allen den Besuch und die Nutzung der Anlagen
betreffenden Angelegenheiten. Ausgenommen sind Einzel-Unterrichtsstunden bzw. Wareneinkäufe
bei Golflehrern. Diesbezügliche Absprachen sind unmittelbar zwischen dem Golflehrer und dem
Kunden zu treffen. In diesem Zusammenhang übernimmt die Golf Park Franken GmbH im Auftrag der
Golflehrer gegebenenfalls lediglich Sekretariats- und Inkassofunktionen.

  1. Nutzung der Anlagen
    Nutzungsberechtigt sind Mitglieder des GCE e.V. sowie Gäste und andere Spieler. Alle Nutzer der
    Anlagen müssen ein Spielrecht erworben und bezahlt haben.
  2. Mitgliederverwaltung / Daten
    Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Spiel- und Besuchsbetriebs erfasst die Golf Park Franken
    GmbH Namen und Anschrift des Kunden sowie gegebenenfalls eine Bilddatei. Die Golf Park Franken
    GmbH verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln, nur für interne Zwecke zu verwenden
    und nicht an Dritte weiterzugeben.
  3. Haftung / Gefahren
    Der Besuch und die Nutzung der Anlagen erfolgen auf eigene Gefahr. Die Golf Park Franken GmbH
    haftet für keinerlei Schäden, die dem Besucher/Kunden entstehen. Auch im übrigen sind
    Schadenersatzansprüche gegen die Golf Park Franken GmbH – gleich aus welchem Grund –
    ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Vertragsverletzung oder Handlung der
    Golf Park Franken GmbH, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vor.
  4. Parken.
    Für die Parkplätze am Golfclub Erlangen, Am Schleinhof 1, 91077 Kleinsendelbach gilt folgende
    Regelung:
    Es ist ausdrücklich nicht gestattet Fahrzeuge an den oberen Parkplätzen, vor dem Sekretariat oder
    Clubhaus, bzw. im bereich des Hofes abzustellen. Die dort begrenzt vorhandenen Parkplätze sind
    ausdrücklich Personen vorbehalten, die eine schriftliche Parkgenehmigung der Golf Park Franken
    GmbH erhalten haben. Für gewählte Vorstandsmitglieder des Golfclub Erlangen e.V. sind die mit
    „Vorstand“ bezeichneten Parkplätze reserviert. Vorstandsmitglieder dürfen ausschließlich diese
    Parkplätze nutzen. Für Funktionsträger, die nicht auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung des
    GCE e.V. gewählt wurden gilt die Parkregelung wie für jeden anderen Spieler und Besucher auch.
    Für die Parkplätze an der Golf Akademie, Orchideenstrasse 18 in Brand gilt folgende Regelung:
    PKW dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen am unteren Parkplatz abgestellt werden.
    Den Weisungen der Mitarbeiter der Golf Park Franken GmbH ist stets Folge zu leisten.
    Ein Verstoß gegen die Parkregelung wird mit Maßnahmen gem. Par 10 dieser Hausordnung
    geahndet.
  5. Spielrecht:
    Ein Spielrecht auf der Golfanlage entsteht nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat und durch die
    Eintragung in die Startliste mit der Zuweisung einer Abschlagszeit. Außerhalb der Geschäftszeiten
    steht Gästen die Eintragungsmöglichkeit über den Greenfeebriefkasten zur Verfügung. Mitglieder des
    GCE e.V. können ohne Anmeldung spielen. Trifft ein Spieler mit einer Verspätung von mehr als fünf
    Minuten abspielbereit am Abschlag ein, so erlischt sein Spielrecht. Die vom Sekretariat vorgegebene
    Einteilung der Flights ist unbedingt einzuhalten. Ein Spielrecht gilt stets nur für eine Runde über 18
    Löcher. Danach ist gegebenenfalls ein neues Spielrecht zu erwirken. Ein Spiel beginnt grundsätzlich
    am Abschlag 1; die Löcher sind in der nummerierten Reihenfolge zu spielen. Abweichungen hiervon
    sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Sekretariat zulässig. Den Anweisungen des
    Personals ist stets Folge zu leisten. Die Greenkeeper haben im Rahmen ihrer Tätigkeiten auf dem
    Golfplatz das Vorrecht. Es muss von allen Golfern Rücksicht genommen werden und entsprechend
    Vorsicht walten.
  6. Ausrüstung, Rauchen, Mobiltelefon, Übungsbälle
    Das Spielen auf den Golfanlagen ist nur mit einer eigenen Ausrüstung (alternativ kann im Sekretariat
    die passende Ausrüstung ausgeliehen werden) und Schuhen ohne Metallspikes erlaubt. Auf den
    Anlagen darf nur geraucht werden, wenn die Zigarette vom Raucher ordnungsgemäß entsorgt
    werden. Dazu zählt keinesfalls das Wegwerfen in die Natur. Telefonate per Handy dürfen nur mittels
    Vibrationsalarm empfangen werden.
    Übungsbälle auf der Golfanlage Am Schleinhof 1 („Eigentum der Golf Park Franken GmbH „) dürfen
    ausschließlich auf den Abschlägen der Driving Range und im Bereich des Übungsbunkers / PitchingGrüns
    verwendet werden, keinesfalls auf der Golfanlage, oder dem Putting-Grün.
    Im Bereich des Übungsbunkers/ Pitching-grüns ist das Aufsammeln von Übungsbällen gestattet.
    Im Bereich der Abschläge ist ein Aufsammeln von Übungsbällen nicht gestattet.
    Das Entfernen oder die Mitnahme von Übungsbällen (auch in Einzelfällen) wird als Diebstahl zur
    Anzeige gebracht. Gleichzeitig werden Maßnahmen nach Par. 10 dieser Hausordnung ergriffen.
    Verlorene und aufgegebene Bälle von Spielern sind Eigentum der Golfsport Franken GmbH
  7. Etikette
    Für das Spielen gilt Abschnitt I (Etikette) der Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes mit
    der Maßgabe, dass „sollte“ stets durch ein „muss“ ersetzt wird.
  8. Üben und Akademie
    Das Üben auf der Driving Range ist nur von den Abschlagmatten oder von den mit weißen Balken
    oder durch Seile gekennzeichneten Bereichen gestattet.
    Auf dem Putting-Grün dürfen nur Spielbälle (eigene oder Leihbälle) verwendet werden. Hier dürfen
    auch kurze Annäherungsschläge bis fünf Meter um die Putting-Fläche herum geübt werden.
    Pitchmarken sind zu entfernen (vgl. Ziffer 8).
  9. Verstoß gegen Hausordnung
    Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu Disziplinarischen Maßnahmen wie z.B. zum
    einmaligen, zeitlich befristeten oder dauerhaften Verlust des Spiel- bzw. Nutzungsrechts führen. Über
    die genaue Art und Weise einer Disziplinarischen Maßnahme entscheidet die Golf Park Franken
    GmbH. Die Nutzer der Anlage verpflichten sich den Weisungen der Golf Park Franken GmbH zu
    fügen.

BEKLEIDUNGSETIKETTE
Um Ihnen den Aufenthalt auf unserer und anderen Golfanlagen zu erleichtern, möchten wir an dieser
Stelle auf die im Golfbereich üblichen Bekleidungsetikette hinweisen und darum bitten, diese als einen
Aspekt unserer Hausordnung zu beachten:

  1. Das Tragen von Jeans ist auf unserer Anlage grundsätzlich gestattet, wenn sie dem Charakter
    durchschnittlicher Hosen ähneln. Nicht erwünscht sind Hosen mit Löchern, starkem
    Auswaschungsgrad, Flickenbesatz oder Ausfransungen. Ähnliches gilt für Jeansjacken, wobei wir
    darauf hinweisen, daß Jeansjacken zur Ausübung des Golfsports generell ungeeignet sind. Sport-,
    Freizeit- und Jogginganzüge entsprechen ebenfalls nicht der Etikette.
  2. Das Tragen von Turnschuhen ist am Beginn einer Golfkarriere problemlos zulässig, sofern diese in
    einem gepflegten Zustand sind. Üblich ist jedoch das Tragen von Golfschuhen, bei uns aber stets
    ohne Stahlspikes.
  3. Bei männlichen Golfern erwarten wir das Tragen von Oberteilen mit Kragen und mindestens kurzen
    Ärmeln wie z.B. Polohemden. Das Tragen von T-Shirts, Achselhemden o.ä. ist nicht zulässig. Kurze
    Hosen sind erlaubt, sofern sie den Oberschenkel bedecken und im Bund wie eine lange Hose
    geschlossen werden. Sport- oder Schwimmshorts sind nicht zulässig.
  4. Golferinnen sollten insbesondere auf das Tragen von transparenten oder bauchfreien Oberteilen
    sowie solchen mit Spaghettiträgern verzichten. Die kurzen Hosen der Damen sollten den halben
    Oberschenkel bedecken und auch im Bund wie eine normale Hose zu schließen sein.

Stand: Januar 2022